Gebäudeenergieberatung
Welche Lösung ist für Sie optimal?
- Bestandsanalyse des baulichen und energetischen Zustandes des Gebäudes während einer Vorortbegehung
- Erstellen eines Sanierungsgesamtkonzeptes in modularen Schritten unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit
- Aufzeigen von Fördermöglichkeiten
- Gebäudeenergieausweis entsprechend der gesetzlichen Energieeinsparverordnung
Bestehende Gebäude benötigen etwa dreimal soviel Energie zur Beheizung wie Neubauten. Es werden rund 80 Prozent des gesamten Energiebedarfs in privaten Haushalten für die Raumerwärmung und Warmwasser benötigt.
Wenn Sie ein Haus gekauft haben und Modernisierungen planen, oder es stehen die ersten größeren oder kleineren Renovierungen an, empfiehlt es sich die anstehenden Modernisierungen Ihres Gebäudes mit energiesparenden Maßnahmen zu verbinden. Auch wenn Sie nur kleinere Renovierungen planen, empfiehlt sich eine gründliche Analyse des baulichen und energetischen Zustands Ihres Hauses. Dadurch erhalten Sie wichtige Hinweise, welche Arbeiten vordringlich sind und in welchen Schritten Sie die weitere Modernisierung realisieren können. Es lohnt sich, vorausschauend zu planen und Arbeiten, die erst in ein paar Jahren fällig werden, in ein Gesamtkonzept einzubeziehen.
Während einer Vorortanalyse wird die Gebäudehülle gemeinsam mit den vorhandenen haustechnischen Anlagen zur Wärmebereitstellung und der Warmwasserbereitung in Ihren Bestandteilen erfasst und beurteilt.
Im Ergebnis werden die Transmissionswärmeverluste der einzelnen Bauteile, wie z.B der Außenwände, Dächer, Fenster und Kellerdecken dargestellt. Es wird auf bestehende Wärmebrücken aufmerksam gemacht sowie die Effizienz der vorhandenen Haustechnik beurteilt.
Auf Grundlage dieser Daten wird ein Gesamtkonzept zur energetischen Sanierung entwickelt. Hierbei werden unterschiedliche Varianten der Sanierung unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit verglichen und dargestellt. Die Umsetzung des gesamten Sanierungskonzeptes kann stufenweise in modularen Abschnitten einzelner Maßnahmen erfolgen.
Grundsätzlich verfolgt eine Energieberatung das Ziel, den Einsatz fossiler Brennstoffe zu reduzieren bzw. durch erneuerbare Energien zu ersetzen. Es werden deshalb grundsätzlich die Möglichkeiten der Nutzung alternativer Energie zur Wärmeerzeugung und Warmwasserbereitung untersucht.
Diese und weitere Ergebnisse, als auch allgemeine Empfehlungen zum energiesparenden Wohnverhalten münden in einem ausführlichen Beratungsbericht.
Zur finanziellen Unterstützung stehen vielfältige Förderprogramme zur Verfügung, deren Nutzung entsprechend den geltenden Förderbedingungen überprüft wird. Auf Wunsch kann ein Energieausweis entsprechend den gesetzlichen Vorgaben ausgestellt werden. Der Energieausweis ist seit dem 01. Januar 2009 bei Vermietung, Verkauf und Verpachtung für alle Wohngebäude Pflicht. Ab dem 1. Juli 2009 gilt dann auch für alle Nichtwohngebäude in Deutschland die Ausweispflicht. Bei Neubauten ist der Energieausweis bereits seit dem Jahr 2002 Pflicht.
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